Zuweisungshilfe pro Fachrichtung
Kurz und geprüft: ob eine ärztliche Anordnung nötig ist und wer bezahlt. Kantonale Angaben gelten für den Kanton Aargau.
Bitte Kanton und Fachrichtung wählen, dann erscheinen die Angaben.
Logopädie
Verordnung nötig?
Für die Grundversicherung ja, es braucht eine ärztliche Anordnung.
Im Aargau weist ab dem Kindergarten die Schulbehörde am Schulort zu, mit Einverständnis der Eltern.
Wer bezahlt?
Grundversicherung nur bei Störungen, die auf ein neurologisches oder phoniatrisches Leiden zurückgehen.
Im Aargau sind vor dem Kindergarten die Heilpädagogischen Früherziehungsdienste zuständig. Angebote in anerkannten Ambulatorien sind für Eltern kostenlos.
Gut zu wissen
Nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres braucht es für eine Fortsetzung einen begründeten Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Zudem berichtet die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt mindestens einmal jährlich über den Verlauf.
Höchstens zwölf Sitzungen je Anordnung, die erste innert acht Wochen. Für weitere Sitzungen braucht es eine neue Anordnung.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)Kanton Aargau: Logopädie in der VolksschuleKanton Aargau: ambulante Angebote für Kinder
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Ergotherapie
Verordnung nötig?
Ja, es braucht eine ärztliche Anordnung.
Wer bezahlt?
Grundversicherung, wenn die Therapie bei einer körperlichen Erkrankung zur Selbstständigkeit im Alltag verhilft oder Teil einer psychiatrischen Behandlung ist.
Invalidenversicherung bei einem anerkannten Geburtsgebrechen vor dem 20. Geburtstag.
Gut zu wissen
Nach 36 Sitzungen braucht es für eine Fortsetzung einen begründeten Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Läuft eine Therapie der Invalidenversicherung über den 20. Geburtstag hinaus weiter, übernimmt die Krankenkasse sie nach dieser Regel.
Höchstens neun Sitzungen je Anordnung, die erste innert acht Wochen.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)Merkblatt 4.01 Leistungen der Invalidenversicherung
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Psychotherapie
Verordnung nötig?
Ja, für psychologische Psychotherapie braucht es eine ärztliche Anordnung. Anordnen dürfen unter anderem Ärztinnen und Ärzte mit Weiterbildungstitel in Kinder- und Jugendmedizin.
Wer bezahlt?
Grundversicherung, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt und die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut zugelassen ist.
Gut zu wissen
Bei Krisenintervention oder Kurztherapie nach Neudiagnose einer schweren Erkrankung oder in einer lebensbedrohlichen Situation darf jede Ärztin und jeder Arzt anordnen, dann für höchstens zehn Sitzungen.
Höchstens 15 Sitzungen je Anordnung. Vor Ablauf berichtet die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut der anordnenden Ärztin oder dem anordnenden Arzt.
Bei Anordnung aus der Kinder- und Jugendmedizin braucht es für eine Fortsetzung nach 30 Sitzungen zusätzlich eine fachärztliche psychiatrische Fallbeurteilung.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)Bundesamt für Gesundheit: psychologische Psychotherapie
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Physiotherapie
Verordnung nötig?
Ja, es braucht eine ärztliche Anordnung.
Wer bezahlt?
Grundversicherung bei ärztlicher Anordnung.
Invalidenversicherung bei einem anerkannten Geburtsgebrechen vor dem 20. Geburtstag.
Gut zu wissen
Nach 36 Sitzungen braucht es für eine Fortsetzung einen begründeten Bericht an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Hippotherapie übernimmt die Grundversicherung unter anderem bei Cerebralparese und Trisomie 21.
Höchstens neun Sitzungen je Anordnung, die erste innert fünf Wochen.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)Merkblatt 4.01 Leistungen der Invalidenversicherung
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Psychomotorik
Verordnung nötig?
Im Aargau ja, es braucht eine Zuweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt.
Wer bezahlt?
Im Aargau unentgeltlich, wenn ein anerkanntes Ambulatorium die Therapie durchführt.
Gut zu wissen
Beginnt in der Regel frühestens mit dem Kindergarten und endet spätestens mit dem Ende der Volksschule.
Quellen: Kanton Aargau: Psychomotorik-Therapie
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Heilpädagogik
Verordnung nötig?
Im Aargau entscheidet die Leitung des Früherziehungsdienstes mit Einverständnis der Eltern über die Aufnahme.
Wer bezahlt?
Im Aargau Kanton und Gemeinden. Für Eltern kostenlos bei anerkannten Anbietern.
Gut zu wissen
Die Heilpädagogische Früherziehung findet in der Regel zu Hause statt und endet spätestens zwei Jahre nach der Einschulung.
Quellen: Kanton Aargau: ambulante Angebote für Kinder
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Ernährungsberatung
Verordnung nötig?
Ja, es braucht eine ärztliche Anordnung oder einen ärztlichen Auftrag.
Wer bezahlt?
Grundversicherung bei bestimmten Krankheiten, etwa Stoffwechselkrankheiten, Krankheiten des Verdauungssystems, Mangelernährung oder Nahrungsmittelallergien.
Gut zu wissen
Nach zwölf Sitzungen braucht es für eine Fortsetzung einen begründeten Vorschlag an die Vertrauensärztin oder den Vertrauensarzt der Krankenkasse. Bei Übergewicht und Adipositas ist sie auch im Rahmen einer strukturierten multiprofessionellen Therapie für Kinder und Jugendliche versichert.
Höchstens sechs Sitzungen je Anordnung, die Anordnung kann wiederholt werden.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)
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Stillberatung
Verordnung nötig?
Die Verordnung nennt keine ärztliche Anordnung als Voraussetzung.
Wer bezahlt?
Grundversicherung für höchstens drei Sitzungen, ohne Franchise und Selbstbehalt.
Gut zu wissen
In den 56 Tagen nach der Geburt übernimmt die Grundversicherung zudem bis zu 10 Hausbesuche der Hebamme, bei Erstgebärenden, Frühgeburt, Mehrlingen oder Kaiserschnitt bis zu 16.
Übernommen wird sie, wenn Hebammen oder speziell in Stillberatung ausgebildete Pflegefachpersonen beraten.
Quellen: Krankenpflege-Leistungsverordnung (Fedlex)Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Fedlex)
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Nur zur Orientierung, ohne Gewähr, Stand 30. Oktober 2026. Über die Kostenübernahme im Einzelfall entscheiden die Versicherung oder die zuständige Stelle. Für Kinder erhebt die Grundversicherung keine Franchise, es gilt der halbe Höchstbetrag des Selbstbehalts. Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Fedlex)