KinderwegweiserElternmerkblatt

Beikost-Start

Wann und wie Babys mit Brei und Fingerfood beginnen, was sie noch nicht essen sollten und wie man Verschlucken vorbeugt.

Beikost-Start

Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beurteilung und stellt keine Diagnose.

Wann beginnen?

In der Schweiz wird empfohlen, Beikost frühestens ab Beginn des 5. Lebensmonats und spätestens ab Beginn des 7. Lebensmonats einzuführen. Der genaue Zeitpunkt richtet sich nach dem Kind: Es kann mit Unterstützung aufrecht sitzen, den Kopf gut halten, zeigt Interesse am Essen und schiebt den Löffel nicht mehr reflexartig mit der Zunge hinaus. Muttermilch oder Säuglingsmilch bleiben daneben noch lange wichtig. Stillen kann neben der Beikost weitergeführt werden.

Wie beginnen?

Allergien

Lebensmittel, die häufig Allergien auslösen (z. B. Ei, Erdnuss, Fisch, Weizen), sollen nicht absichtlich hinausgezögert werden. Eine frühe, regelmässige Einführung im ersten Lebensjahr kann das Allergierisiko eher senken. Erdnüsse nur als feines Mus oder Pulver, nie ganz. Bei Kindern mit schwerem Ekzem oder bekannter Allergie den Start vorher mit der Kinderarztpraxis besprechen.

Was noch nicht geben?

Vitamin D

Im ersten Lebensjahr wird in der Schweiz allen Säuglingen täglich Vitamin D in Tropfenform empfohlen (400 IE), unabhängig von der Ernährung. Im 2. und 3. Lebensjahr beträgt der Bedarf 600 IE pro Tag. Tropfen werden dann empfohlen, wenn das Kind nicht genügend Sonne bekommt, etwa wegen Sonnencreme mit hohem Schutzfaktor oder einer chronischen Krankheit. Präparat und Dosierung besprechen Sie am besten mit Ihrer Kinderarztpraxis, der Hebamme oder der Mütter- und Väterberatung.

Wann zur Ärztin oder zum Arzt?

Sofort Notruf 144

Ein Erste-Hilfe-Kurs für Säuglinge und Kleinkinder hilft, bei Verschlucken richtig zu reagieren. Bei Verdacht, dass ein Kind etwas Giftiges gegessen hat: Tox Info Suisse 145.

Ausführliche Informationen und Quellen:
https://kinderwegweiser.ch/ratgeber/beikost-start/
Notfall 144 (Sanität) · Vergiftung 145 (Tox Info Suisse). Dieses Merkblatt ersetzt keine ärztliche Untersuchung und stellt keine Diagnose.